Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig), auch Kurzkennzeichen oder Kurzkennzeichen-Schild genannt, dienen zur Kfz-Überführung von Kraftfahrzeugen oder Anhängeren innerhalb Deutschlands.
Das Datum im gelben Streifen gibt den letzten Gültigkeitstag an. Das Autokennzeichen auf Zeit wird nur in Verbindung mit einer speziellen Kurzzeitversicherung ausgegeben.
Hinweis: Im europäischen Ausland ist eine Nutzung der Kurzzeit- bzw. Überführungskennzeichen nur in Verbindung mit der grünen, internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) in den Ländern, die auf der Rückseite dieser Karte aufgezählt sind, möglich. Leider gibt es hierbei in vielen Ländern noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Nutzung. Diese erfolgt hier auf eigene Gefahr des Halters bzw. Nutzers.
Sollten Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen wollen, empfehlen wir ein spezielles Kfz-Kennzeichen für die Ausfuhr in Verbindung mit einer Ausfuhrversicherung.
1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
2. Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
3. Fahrzeugschein
4. Zulassungsbescheinigung, COC oder Einzelgenehmigung im Original
5. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
6. Vollmacht, wenn ein Dritter das Kennzeichen beantragt