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    Die Firma OTT-AUTOSCHILDER bietet Ihnen einen Rundumservice im Kfz-Zulassungswesen an.

Neben den regulären amtlichen Kennzeichen für Fahrzeuge, also schwarze Schrift auf weißem Grund, gibt es in denselben Abmessungen auch sogenannte grüne Kennzeichen.
Der Erteilung dieser Nummernschilder liegt eine Befreiung von der Kfz-Steuer zugrunde. Daher ist die Erteilung nicht nur abhängig von den Einsatzansprüchen an ein Fahrzeug, darüber hinaus muss auch ein entsprechender Antrag beim Finanzamt eingereicht werden. Die Erteilung ist zugleich an strenge Auflagen geknüpft

Grüne Kennzeichen bedeuten eine Steuerbefreiung. Für Fahrzeuge und Anhänger, die dafür infrage kommen, muss also keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Doch nicht für jedes Fahrzeug kann beliebig ein grünes Nummernschild beantragt werden. Grüne Kennzeichen können grundsätzlich für folgende Fahrzeugkategorien beantragt werden:

  • Selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen sowie Stapler
  • Traktoren und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte
  • Lkws
  • Wechselbrücken für den Container-Transport
  • Lkw-Anhänger und -Auflieger
  • Pkw-Anhänger und Wohnwagen
  • Pkws

Für die Beantragung des grünen Kennzeichens ist das Finanzamt zuständig

Zu beantragen ist die Steuerbefreiung beim Finanzamt, denn für die entsprechende Befreiung hat neben Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZo) auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Wirkung. Dabei verpflichtet sich der Fahrzeugbesitzer, dass das entsprechende Fahrzeug oder der Anhänger ausschließlich für den Zweck eingesetzt wird, der die Steuerbefreiung ermöglicht. Andernfalls stellt das ein strafbares Vergehen gegen das Steuergesetz dar.

Ansonsten werden die Fahrzeuge und Anhänger wie alle anderen Fahrzeuge und Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr behandelt. Das bedeutet, dass bei einer gesetzlichen Versicherungspflicht (Kfz-Haftpflichtversicherung) die entsprechenden Versicherungsanträge zu stellen sind. Ebenso besteht auch die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) sowie der Abgasuntersuchung (AU) bei Zugmaschinen und Pkws.

Bei der Zulassung müssen folgende Dokumente vorhanden sein:

  • Zulassungsschein Teil I (Fahrzeugschein)
  • Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung
  • Dokumente zur HU und AU
  • Bestätigung vom Finanzamt
  • Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass

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Weitere Serviceleistungen

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