Für alle Fahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen benötigen, jedoch nicht das ganze Jahr gefahren werden, gibt es seit 1997 die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu beantragen

Der Vorteil eines Saisonkennzeichens liegt auf der Hand: Anstatt zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle zu gehen, kann man sein Fahrzeug damit für einen bestimmten Zeitraum zulassen und den Motorroller oder ein anderes Fahrzeug zum Beispiel im Winter in die Garage stellen.

Das ist beispielsweise bei den folgenden Fahrzeugen der Fall:

  • Wohnmobil
  • Oldtimer
  • Cabrio
  • Motorrad

Viele nutzen das Wohnmobil zum Beispiel nur für einige Wochen im Urlaub, wenn sie verschiedene Reiseziele auf eigene Faust erkunden wollen. Und Cabrios, Oldtimer und Motorräder werden als Schönwetter-Fahrzeuge häufig nur im Frühling und Sommer gefahren.

Saisonkennzeichen spart Geld

Ein Auto, das statt mit einem Autokennzeichen, mit Saisonkennzeichen lediglich im Sommer genutzt wird, zieht deutlich geringere Kosten nach sich.
Das Saisonkennzeichen erkennt man dabei auf Anhieb – an dem gekennzeichneten Gültigkeitszeitraum in Monaten. Dabei kann das Fahrzeug für zwei, aber auch bis zu elf (jeweils volle) Kalendermonaten genutzt werden.
Das Saisonkennzeichen spart Zeit und Geld: Zum einen entfällt das lästige Ab- und Anmelden des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde und dadurch die Zulassungsgebühren. Zum anderen kosten Kfz-Steuer und Versicherung deutlich weniger, weil die Ruhezeit praktisch beitragsfrei ist.

Der Gültigkeitszeitraum für das Saisonkennzeichen kann von jedem Halter beliebig gewählt werden. Zu beachten sind dabei allerdings die folgenden Vorgaben:

  1. Der Zeitraum muss zwischen zwei und elf Monaten liegen.
  2. Die Dauer des Kennzeichens muss an einem Stück erfolgen. Sie können also nicht für Mai bis Juni und für August bis Oktober das gleiche Kennzeichen verwenden.
  3. Möchten Sie während der Laufzeit des Kennzeichens den Zeitraum verändern, müssen Sie ein neues beantragen.

Bei Ruhezeit-Fahrten drohen empfindliche Strafen

Wer mit einem Saisonkennzeichen fährt, darf sein Fahrzeug in der Ruhezeit in keinem Fall bewegen und auch nicht auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen abstellen. Die Ruheversicherung greift nur, wenn private Garage oder Grundstück vorhanden sind und das Fahrzeug ausschließlich dort geparkt ist. Das Auto mit Saisonkennzeichen darf nur im sogenannten Betriebszeitraum öffentlich bewegt und abgestellt werden.

Sollten Sie gegen diese Regelungen verstoßen, kann das schwerwiegende Strafen nach sich ziehen:

  • Punkte in Flensburg
  • Geldbußen
  • Abschleppkosten beim Parken auf öffentlichen Plätzen
  • Teils Haftstrafen

Anmeldung des Saisonkennzeichens

Anmelden können Sie Ihr Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Dafür benötigen Sie mehrere Unterlagen, so unter anderem die folgenden:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung
  • Bescheinigung für gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Bisherige Kennzeichen
  • Gültige eVB-Nummer (die elektronische Versicherungsbestätigung) und Angabe des gewünschten Saisonzeitraums
  • Ggf. Bestätigung Ihres Wunschkennzeichens